Anstellung

Dienstgeber sind per Gesetz verpflichtet, unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, eine schriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsvertrag zu machen. Dies kann in Form eines Dienstvertrags oder eines Dienstzettels erfolgen.

Der Dienstvertrag ist eine gemeinsame Willenserklärung und dokumentiert beweiskräftig, was beide Parteien mündlich vereinbart haben. Verpflichtende Regelungen in Gesetzen, Verordnungen, Kollektivverträgen oder Betriebsvereinbarungen können durch den Dienstvertrag nicht beschränkt werden. Bei Minderjährigkeit des Dienstnehmers ist der Dienstvertrag auch von den Eltern (gesetzlichen Vertretern) mitzuunterzeichnen.

Ein Dienstzettel ist gesetzlich notwendig, sofern kein Dienstvertrag besteht. Der Dienstzettel ist eine schriftliche Aufzeichnung der Rechte und Pflichten, ist jedoch nur eine reine Wissenserklärung und keine Vereinbarung. Eine Ausfertigung des Dienstzettels ist dem Dienstnehmer zu übergeben, eine Ausfertigung bleibt beim Dienstgeber.

Der Dienstgeber ist verpflichtet Ausbildungskosten, die im Rahmen der theoretischen Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz anfallen, zu tragen.

Werden durch die Ausbildung Spezialkenntnisse theoretischer und praktischer Art vermittelt, die auch bei anderen Dienstgebern verwertet werden können, kann ein Ausbildungskostenrückersatz über tatsächlich aufgewendete Kosten für eine erfolgreich absolvierte Ausbildung, vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung muss konkret vor einer Ausbildung abgeschlossen werden, die Kosten genau bestimmt sein, und bedarf bei minderjährigen Dienstnehmern auch der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Des Weiteren muss die Rückzahlungsverpflichtung jährlich aliquot reduziert werden und befristet sein. Eine Kündigung durch den Dienstgeber, ein berechtigter Austritt bzw. eine unberechtigte Entlassung führt zum Verlust des Ausbildungskostenrückersatzrechts.

Weitere Informationen zur Ausbildung in der zahnärztlichen Assistenz, insbesondere zur Dokumentation der praktischen Ausbildung, finden Sie unter dem Menüpunkt Ausbildung.

Den aktuellen Kollektivvertrag für Angestellte bei FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde/ZahnärztInnen können Sie hier herunterladen:

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Landeszahnärztekammer für Steiermark unter der Telefonnummer: 050511 8050