Lehrgang

Die theoretische Ausbildung zur zahnärztlichen Assistentin erfolgt an der Akademie für zahnärztliche Assistenz Steiermark bei der Landeszahnärztekammer für Steiermark.

Die zahnärztliche Assistenz ist seit 1.1.2013 ein im Zahnärztegesetz (ZÄG) verankerter anerkannter Gesundheitsberuf. Für die Umsetzung der neuen theoretischen Ausbildung wurde die "ZASS-Ausbildungsverordnung" erlassen, die die Grundlage für den Lehrgang für zahnärztliche Assistenz bildet.

Alle zahnärztlichen Assistentinnen, die bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt eine Ausbildung absolvieren, besuchen den zweijährigen Lehrgang für zahnärztliche Assistenz im Rahmen der dreijährigen praktischen Ausbildung.


Voraussetzungen für die Aufnahme in den Lehrgang Zahnärztliche Assistenz :

  • ein aufrechtes Dienstverhältnis bei einem Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde / Zahnarzt
  • Anmeldung der Auszubildenden durch den Dienstgeber zum Lehrgang für zahnärztliche Assistenz
  • positiver Abschluss der allgemeinen Schulpflicht, d.h. der Hauptschule, NMS, des Polytechnischen Lehrganges oder einer anderen gleichwertigen Schule
  • für die Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache
  • Einwilligung der/des Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Nachweis über die Anmeldung der Auszubildenden bei der Sozialversicherung (StGKK)
  • Ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung zur Berufsausübung
  • Strafregisterauszug zum Nachweis der Vertrauenswürdigkeit
  • Lichtbild

Die theoretische Ausbildung umfasst 600 Stunden und besteht aus Einzelprüfungen und der Teilnahme an den Übungen in den vorgesehenen Unterrichtsfächern. Bei positiver Absolvierung, sowie dem Nachweis von mindestens 3000 Stunden praktischer Ausbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses, die in einer Dokumentation nachgewiesen werden muss, ist der Antritt zur kommissionellen Abschlussprüfung, die für drei Unterrichtsfächer vorgesehen ist, möglich.

Erst nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung (=positive Absolvierung der kommissionellen Abschlussprüfung und Nachweis der dreijährigen praktischen Ausbildung) wird ein Zeugnis über die Ausbildung, aus dem hervorgeht, dass die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung "Zahnärztlicher Assistent" / "Zahnärztliche Assistentin" erlangt wurde, ausgestellt.

Kurstage:
Freitag, Dienstag oder Mittwoch bzw. Donnerstag (wenn ein Kurstag ein Feiertag ist), abhängig vom Lehrgangsjahr und der Teilnehmeranzahl. Die Einteilung erfolgt durch die Landeszahnärztekammer für Steiermark.
Dauer und Unterrichtszeiten:
Ein Kursjahr dauert jeweils von Anfang September bis Anfang Juli des Folgejahres.
Die Kurszeiten sind von 08.30 bis 15.20 Uhr, an den jeweiligen Tagen.
Unterrichtsort:
Lehrgang für „Zahnärztliche Assistenz“
Kaiserfeldgasse 29/2
8010 Graz
Kurskosten:
Die gesamten Kurskosten für den zweijähren Lehrgang für zahnärztliche Assistenz betragen zur Zeit
EUR 4.290,00.
Die Vorschreibung der Kurskosten erfolgt pro Lehrgangsjahr ausschließlich an den jeweiligen Dienstgeber.
Die Kurskosten im ersten Lehrgangsjahr betragen EUR 2.160,00 und im zweiten Lehrgangsjahr
EUR 2.130,00.

Wird der Lehrgang (aus welchem Grund auch immer) früher beendet, so ist die Ausbildungsgebühr für das laufende Ausbildungsjahr dennoch zur Gänze fällig.